Zu Hause in guten Händen
Ihr Pflegedienst in Hamburg
Ereignet sich ein Pflegefall innerhalb der Familie, entsteht oft eine Vielzahl an Fragen und in vielen Fällen macht sich Hilflosigkeit breit.
Fachgerechte Pflege
Wir helfen Ihnen dabei, mit dieser Situation umzugehen und übernehmen gerne die fachgerechte Pflege.
Häuslichen Umfeld
Im Rahmen unseres ambulanten Pflegedienstes können Sie von der Erhaltung Ihrer Selbstständigkeit sowie Unabhängigkeit profitieren, da Sie nach wie vor in Ihrem gewohnten häuslichen Umfeld leben können.
Qualifiziertes Personal
Dabei spielt der Faktor Vertrautheit eine entscheidende Rolle, denn Vertrautheit gibt uns Vertrauen! Unser qualifiziertes Personal freut sich auf eine gemeinsame Zusammenarbeit.
Unsere Leistungen
Hilfe bei der Grundpflege
Umfasst alle Maßnahmen, die zur Erhaltung der körperlichen Gesundheit und des Wohlbefindens notwendig sind.
Behandlungspflege
Aufgrund ärztlicher Verordnung z.B. Injektionen, Blutdruckmessung, moderne Wundversorgung usw.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Wir bieten die Lösungen, die gebraucht werden – immer auf die persönliche Situation abgestimmt.
WIR ARBEITEN ZUSAMMEN MIT:
Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Apotheken, Physiotherapeuten, Sanitätshäusern, Wundmanager
Pflegegrade
Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch ist und über welche Fähigkeiten er noch verfügt. Der Fokus liegt dabei auf seinen verbliebenen Ressourcen. Das beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mithilfe von sechs Modulen. Für jedes dieser Module wurden bestimmte Kriterien festgelegt:
1. Mobilität
Beispiele für die Kriterien: wie selbstständig ist die Person, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Beispiele für die Kriterien: wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren und daran teilnehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden, selbst Gespräche führen
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Beispiele für die Kriterien: ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen
4. Selbstversorgung
Beispiele für die Kriterien: kann die Person sich noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen.
5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Beispiele für die Kriterien: kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzuckerspiegel messen und bewerten oder Arztbesuche wahrnehmen.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Beispiele für die Kriterien: ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten, sich zu beschäftigen oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten.
Punkte der Pflegegrade
Für jedes Kriterium vergibt der Gutachter Punkte und dokumentiert so, wie selbstständig jemand ist. Am Ende des Moduls wird die Summe gebildet. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Aus der Anzahl der gewichteten Punkte ergibt sich schließlich der Pflegegrad. Umso weniger selbstständig die Person ist, desto höher sind Punktzahl und damit auch der Pflegegrad.
Kinder und Kleinkinder
Für Kinder unter 12 Jahren gelten bei der Einstufung andere Maßstäbe als bei Erwachsenen. Die Pflegebedürftigkeit wird anhand der altersentsprechenden Entwicklung im Vergleich mit gesunden Kindern festgestellt. Kleinkinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft und nur altersunabhängige Module bewertet.
Sonderregelung
Für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, beide Arme und beide Beine zu benutzen, gibt es eine Sonderregelung: Sie erhalten grundsätzlich immer den höchsten Pflegegrad, auch wenn das Gesamtergebnis der Begutachtung unter 90 Punkte liegt.
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